Leistungsbewertung im Bereich LRS
Bezug nehmend auf einen zu gewährenden Nachteilsausgleich aufgrund einer diagnostizierten Teilleistungsstörung im Bereich LRS gelten die folgenden verbindlichen Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler am Städtischen Lindengymnasium (Gummersbach):
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben die schulinternen Richtlinien zur Leistungsbewertung bei LRS – Kindern transparent gemacht zu haben, die mit dem schulfachlichen Dezernat der Bezirksregierung in Köln abgestimmt sind. Ein genehmigter Antrag gilt zunächst bis zum Ende des Schuljahres, um dann fristgerecht überprüft zu werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen |