Informationen zum Infektionsschutzgesetz
Mittwoch, 29.03.2017
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
Einige auftretende Erkrankungen unterliegen dem Infektionsschutzgesetz und sind meldepflichtig! Wir bitten Sie, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und – auch wenn Sie es als unangenehm empfinden - uns als Schule (Sekretariat) über eine etwaige Erkrankung Ihres Kindes schnellstmöglich zu informieren. Wir werden diese Informationen vertraulich behandeln sind aber als Schule verpflichtet, andere Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte und weitere Mitarbeiter zu schützen und einer eventuellen Verbreitung der Erkrankung entgegen zu wirken. Nur eine schnelle medizinische Behandlung sowie eine schnelle Information kann eine weitere Ansteckung verhindern! In dem unten aufgeführten Informationsschreiben (in unterschiedlichen Sprachen) sind die meldepflichtigen Erkrankungen aufgeführt, die Sie uns als Schule mitteilen müssen, wenn Ihr Kind (oder ggfs. ein Mitglied Ihrer Familie) daran erkrankt ist bzw. der Verdacht der Erkrankung besteht. „Belehrung für Eltern gemäß § 34, Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“ Ebenfalls finden Sie hier Hinweise zu einem evtl. Besuchsverbot der Schule. Empfehlungen zur Wiederzulassung
Merkblätter zu den häufigsten Erkrankungen: Weitere Merkblätter - auch in unterschiedlichen Sprachen - finden Sie auf den Webseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/
Für Fragen steht Ihnen auch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach zur Verfügung: Gesundheitsamt
Mit freundlichen Grüßen Niklas |
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