Keine Blauen Briefe
Donnerstag, 26.03.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, aufgrund der Vorgabe des Schulministeriums wird es in diesem Schuljahr keine "Blauen Briefe" geben; so wird verlautbart:
Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten. |
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